06.05.2024
Aktuelles

Bebauungsplan zur Seestadt: Änderungen gehen in die Offenlage

Der Bebauungsplan für die Seestadt (B-Plan Nr. 793/O) wurde seit Anfang des Jahres überarbeitet. Nun geht der Plan in die erneute Offenlage. Vom 8. Mai bis zum 11. Juni können Bürgerinnen und Bürger die Pläne samt ergänzender Unterlagen einsehen und zu den vorgenommenen Änderungen Stellung nehmen. Mit den Anpassungen reagiert die Verwaltung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom letzten November. Das Gericht hatte in einem sogenannten Normenkontrollverfahren einzelne Aspekte der Planung beanstandet und den Bebauungsplan damit für unwirksam erklärt.

Nach Prüfung des Urteils hat die Stadtverwaltung mit Hochdruck daran gearbeitet, den Bebauungsplan – in Abstimmung mit Seestadt-Investor Catella – in einem sogenannten ergänzenden Verfahren zu "heilen". Dazu gehört der jetzige Schritt, dass zu den geänderten Festsetzungen des B-Plans noch einmal eine öffentliche Beteiligung erfolgt. Erst danach und nach Prüfung aller Anregungen kann der geänderte Bebauungsplan durch den Rat beschlossen werden.

Zu den konkreten Änderungen im B-Plan gehört unter anderem, dass die vorgeschriebene Mindestgeschossigkeit für einen Teilbereich des Plangebiets entlang der Breitenbachstraße aufgehoben wurde. Die weiteren Anpassungen bestehen vor allem darin, dass Schallschutzvorgaben differenziert und angepasst wurden. Diese Vorgaben beziehen sich beispielsweise darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen im Bereich an den Bahngleisen Außenwohnbereiche (Balkone, Loggien, Dachgärten) oder Fenster zu Schlafräumen zulässig sind. Auch der Schutz vor Gewerbelärm und die Notwendigkeit schallgedämmter Lüftungssysteme wurde präzisiert.

Zu den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplans können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 11. Juni Stellung beziehen. Sämtliche Planunterlagen werden in dieser Zeit online unter stadt.mg/blp-beteiligung veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung im Rathaus Rheydt (Eingang G), Markt 9, 41236 Mönchengladbach im Foyer des dritten Obergeschosses aus. Dort können sie montags bis donnerstags zwischen 07:30 Uhr und 16 Uhr sowie freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. online auf der oben genannten Internetseite der Stadt Mönchengladbach oder per E-Mail an blp-beteiligung@moenchengladbach.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Quelle: Stadt Mönchengladbach